Das „Kleingedruckte“ – die AGBs
Buchungsbedingungen und AGBs
§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen der Tierfotomodellagentur und jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
§ 2 Buchungsgrundlagen
1. Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Tierbesitzers ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
2. Der Kunde schuldet der Agentur das komplette vereinbarte Fotomodellhonorar oder des zu zahlenden Ausfallhonorars.
Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen den Tierfotomodellbesitzer mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Die Abrechnung mit dem Tierfotomodellbesitzer erfolgt von Seiten der Tiermodellagentur nach den vor dem Shooting ausgehandelten Konditionen im direkten Anschluss an das jeweilige Shooting.
3. Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange das Fotomodell bzw. sein Besitzer sich von der Agentur vertreten lässt. Er verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen.
4. Der Tierbesitzer versichert, dass sein Tier zum Zeitpunkt der Buchung bzw. des Shootings gesund ist und über alle gattungs- oder rassetypischen Impfungen verfügt.
§ 3 Buchungsmodalitäten
1. Optionen
Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens zwei Werktage (bis 18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Rangfolge auf.
2. Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.
3. Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Fotomodells möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50 % des vereinbarten Fotomodellhonorars.
4. Die Tiermodellagentur ist berechtigt Fotos von der jeweiligen Location und des Shootings aufzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich Bilder von der fertigen Produktion der Agentur zur Verfügung zu stellen für deren Referenz.
§ 4 Annullierung
1. Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
2. Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch 2 Werktage.
3. Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung.
4. Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.
5. Erfolgt die Annullierung durch das Fotomodell, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für Ersatz zu sorgen.
6. Erfolgt eine Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte Fotomodellhonorar zu bezahlen.
§ 5 Arbeitszeit
1. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Fotomodells am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit.
2. Zur Verrechnung kommt jede angefangene Stunde in Halbstundenmodus.
3. Die Arbeitszeit des Tiermodels darf vier Stunden pro Tag nicht überschreiten. Es müssen während des Shootings ausreichende Pausen eingehalten werden, in denen sich das Tier frei bewegen darf.
Darüber hinaus muss stets für ausreichend frisches Wasser für das Tiermodel gesorgt werden.
4. Die gemeinsame An- und Abreise von Fotomodellen, deren Besitzer und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort (location) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.
§ 6 Fotomodellhonorar
Das Fotomodellhonorar umfasst das jeweilige Stunden-, Halbtages- bzw. Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte.
Halbtagsbuchungen und Stundenbuchungen von anreisenden Fotomodellen und deren Besitzer bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.
§ 7 Reisekosten
1. Reisetageersatz
Die Reisetagersatzkosten bedürfen der besonderen Absprache.
2. Reisespesen
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Fotomodellen werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet.
Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet.
Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Fotomodells und dessen Besitzer die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege.
Ist das Fotomodell für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.
§ 8 Zahlungskonditionen
Das Fotomodellhonorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen ist nach Rechnungserhalt rein netto in Euro zu bezahlen.
§ 9 Reklamationen, Haftung
1. Da es sich bei dem Fotomodellen um Tiere handelt, deren Handeln nicht 100% bestimmbar ist, entfallen jegliche Reklamations- und Haftungsansprüche gegenüber der Tiermodellagentur.
Werden mit dem Fotomodell Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation und das Honorar ist in der zuvor vereinbarten Höhe zahlbar.
Das Tiermodel darf zu keinerlei Tätigkeiten gezwungen werden.
2. Bei schuldhafter Verspätung des Fotomodells (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Fotomodell entsprechend länger zu arbeiten.
3. Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Fotomodell abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist der Tierfotomodellagentur berechtigt, die Leistung des Tieres zu verweigern.
4. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Nutzungsrechte
1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Fotomodellhonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der BRD für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
2. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos, sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur.
Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich.
3. Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
§ 11 Einhaltung des Tierschutzgesetzes
Selbstverständlich dürfen die Tiere nur unter der Beachtung des Tierschutzgesetzes eingesetzt werden.
Für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes ist sowohl die Tiermodellagentur und Kunde als auch der Tierbesitzer zuständig.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Kunde und Tierfotomodellbesitzer, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur.
2.Mit der Unterzeichnung der Tiermodellagenturvereinbarung bestätigt der Tierbesitzer die Anerkennung dieser AGBS und erklärt sich zeitgleich mit einer Schweigepflichtserklärung einverstanden.
3. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, Tierfotomodellbesitzer während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.
4. Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
5. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist der Sitz der Agentur, Nürnberg.
Schweigepflichtserklärung für alle Tierbesitzer der Tiermodellagentur:
Hiermit verpflichte sich der Tierbesitzer und Begleitpersonen, die Schweigepflicht im Rahmen der Buchung durch die Tiermodellagentur zu beachten, dazu gehören die Offenbarung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse und -gebaren der Tiermodellagentur ebenso wie die der Kunden / Firmen, von denen Tiere der Tiermodellagentur gebucht werden. Eine Kontaktaufnahme beim jeweiligen Auftraggeber der Tiermodellagentur ist dem Tierbesitzer untersagt, alle Informationen zu Veröffentlichungen erhält der Tierbesitzer direkt von der Tiermodellagentur. Der Tierbesitzer und Begleitpersonen stimmen zu, die ihm für die Erfüllung der Buchung zugänglich gemachte Informationen der Tiermodellagentur und deren Kunden geheim zu halten, der Tierbesitzer haftet für seine Begleitpersonen.
Ein Zuwiderhandeln dieser Schweigepflichtsverletztung ist strafbar.
Diese Verpflichtung gilt auch über Ende einer Buchung bei einem Kunden und das Ausscheiden aus der Tiermodellagentur hinaus.
Nürnberg, 02.05.2008